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15. Oktober 2027 · Vorsorge sichtbar machen.

Herz und Lunge gemeinsam denken

Nationaler Herz-Lungen-Tag · Schutz, Versorgung und Lebensqualität

Politik und Gesetzgebung

VERÄNDERN · POLITIK UND GESETZGEBUNG

Gesetze schaffen Rahmen und Spielräume, aber keine automatische Untersuchung

Die Initiative prüft, welche bestehenden Regelungen Koordination, Prävention, Versorgungsmanagement und Patientenbeteiligung unterstützen und wo für bessere Herz-Lungen-Versorgung weiterer politischer oder fachlicher Handlungsbedarf besteht.

Geltendes Recht

Wir beschreiben, was das Sozialgesetzbuch und Richtlinien aktuell tatsächlich regeln.

Grenzen

Aus allgemeinen Koordinations- und Präventionsaufgaben folgt kein pauschaler Anspruch auf feste kardiologische Untersuchungsintervalle.

Politischer Auftrag

Versorgungslücken können Anlass für Anträge, Modellvorhaben, Richtlinienprüfung oder Forschung sein.

Patientenbeteiligung

Betroffene sollen bei der Entwicklung von Versorgungspfaden und Maßnahmen verbindlich beteiligt werden.

Quellen zu dieser Seite

Welche Aussage wird wodurch belegt?

  1. § 73 SGB V – Kassenärztliche Versorgung
    Bezug: hausärztliche Koordinations- und Präventionsaufgaben.
  2. § 11 SGB V – Leistungsarten und Versorgungsmanagement
    Bezug: Anspruch auf Versorgungsmanagement bei Übergängen.
  3. § 20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
    Bezug: Präventionsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Die politischen Forderungen der Initiative sind davon getrennt.

Stand der Quellenzuordnung: 15. August 2026. Die Quellen sind den jeweiligen Aussagen zugeordnet. Aussagegrenzen und die Trennung zwischen Leitlinie, Studie, Gesetz, Statistik und Kampagnenposition werden im Bezugstext benannt.