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15. Oktober 2027 · Vorsorge sichtbar machen.

Herz und Lunge gemeinsam denken

Nationaler Herz-Lungen-Tag · Schutz, Versorgung und Lebensqualität

Gesundheitssystem und Politik

VERÄNDERN · GESUNDHEITSSYSTEM UND POLITIK

Prävention braucht politische Verantwortung

Gesundheitspolitik gestaltet, welche Leistungen zur Regelversorgung gehören, wie Versorgung koordiniert und wie Patienten beteiligt werden. Der Herz-Lungen-Tag 2027 ist ein öffentlicher Meilenstein, nicht der Endpunkt.

Was bedeuten Vorsorge, Prävention und Früherkennung?

Im Alltag werden diese Begriffe oft gleich verwendet. Für Patienten ist der Unterschied wichtig:

Prävention

Prävention soll Risiken vermindern, Gesundheit schützen und Menschen dabei unterstützen, selbstbestimmt gesundheitsorientiert zu handeln. Dies gehört zum gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen. [1]

Früherkennung

Früherkennung sucht bei festgelegten Zielgruppen nach Krankheiten oder Risiken, bevor schwere Folgen eintreten. Welche Untersuchungen dazugehören, wird rechtlich und durch Richtlinien bestimmt. [2]

Individuelle Diagnostik

Wenn Beschwerden, Befunde oder besondere Risiken vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt über medizinisch notwendige Untersuchungen. Das ist etwas anderes als ein allgemeines Screening für alle.

Koordinierte Versorgung

Befunde, Zuständigkeiten und nächste Schritte müssen zwischen Hausarzt, Pneumologie und Kardiologie nachvollziehbar zusammengeführt werden.

Wichtige sprachliche Klarstellung: Ein Herzultraschall, medizinisch Echokardiografie genannt, ist eine kardiologische Ultraschalluntersuchung und keine radiologische Untersuchung. Bildgebende Untersuchungen der Lunge, etwa eine Computertomografie, verfolgen andere Fragestellungen. Ob und wann eine Untersuchung sinnvoll ist, muss nach Erkrankung, Risiko, Beschwerden und wissenschaftlicher Evidenz beurteilt werden.

Was das Gesetz heute bereits ermöglicht

Das Sozialgesetzbuch bietet mehrere Ansatzpunkte. Es ist wichtig, daraus keine Ansprüche abzuleiten, die heute noch nicht bestehen.

1. Allgemeiner Gesundheits-Check-up

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alters-, geschlechts- und zielgruppengerechte Gesundheitsuntersuchungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt Inhalt und Abstand fest. Aktuell kann der Check-up zwischen 18 und 34 Jahren einmal und ab 35 Jahren alle drei Jahre genutzt werden. Er erfasst unter anderem Blutdruck sowie individuelle Herz-Kreislauf-Risikofaktoren und umfasst Beratung. [2] [3]

2. Koordinierende Aufgabe der Hausärzte

Zur hausärztlichen Versorgung gehören die kontinuierliche Betreuung, die Koordination diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, die Zusammenführung wichtiger Befunde sowie die Einleitung oder Durchführung präventiver Maßnahmen. Das ist eine wichtige gesetzliche Grundlage für eine Versorgung, die nicht nur ein einzelnes Organ betrachtet. [4]

3. Strukturierte Programme für chronisch kranke Menschen

Disease-Management-Programme, kurz DMP, sollen Behandlungsabläufe und Versorgungsqualität verbessern. Bei der Auswahl und Ausgestaltung spielen unter anderem Versorgungslücken, evidenzbasierte Leitlinien, sektorenübergreifender Bedarf, Eigeninitiative der Versicherten und Behandlungskosten eine Rolle. [5] Bestehende DMP können Komplikationen und Folgeschäden durch koordinierte Versorgung vermindern helfen. [6]

4. Fachübergreifende besondere Versorgung

Krankenkassen können Verträge für eine sektorenübergreifende oder interdisziplinäre Versorgung schließen. Damit besteht bereits heute ein rechtlicher Weg, regionale Herz-Lungen-Versorgungsmodelle gemeinsam mit geeigneten Leistungserbringern zu erproben. Solche Modelle müssen Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verbessern. [7]

Was daraus nicht folgt: Aus diesen Vorschriften entsteht derzeit kein pauschaler Anspruch jedes Menschen mit einer Lungenerkrankung auf einen Herzultraschall oder eine bildgebende Untersuchung in einem festen Abstand von sechs oder zwölf Monaten. Inhalt und Umfang der Regelversorgung müssen anhand von Nutzen, medizinischer Notwendigkeit, Sicherheit, Zielgruppe und Wirtschaftlichkeit festgelegt werden. Dafür sind insbesondere die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich. [8]

Die Versorgungslücke: Zuständigkeit ist noch kein Versorgungspfad

Gesetze können Aufgaben benennen. Im Alltag brauchen Betroffene aber einen verständlichen und verlässlichen Weg durch die Versorgung. Genau hier sehen wir Handlungsbedarf:

  • Risiken werden nicht immer gemeinsam betrachtet. Pneumologische und kardiologische Befunde stehen häufig nebeneinander, statt systematisch zusammengeführt zu werden.
  • Untersuchungsanlässe sind für Betroffene unklar. Patienten wissen oft nicht, welche Beschwerden, Befunde oder Risikokonstellationen eine kardiologische Mitbeurteilung begründen können.
  • Verantwortung wird weitergereicht. Hausarzt, Pneumologie und Kardiologie können jeweils einen Teil sehen, ohne dass ein abgestimmter Versorgungspfad erkennbar ist.
  • Der Wohnort beeinflusst den Zugang. In strukturschwachen Regionen können lange Wege und fehlende Facharzttermine die fachübergreifende Versorgung zusätzlich erschweren.
  • Information erreicht nicht alle. Medizinische Fachsprache, digitale Hürden und Sprachbarrieren erschweren selbstbestimmte Entscheidungen.

Die politische Aufgabe besteht deshalb nicht allein darin, mehr Untersuchungen zu versprechen. Benötigt werden klare Zielgruppen, nachvollziehbare Untersuchungsauslöser, definierte Zuständigkeiten, realistische Zugänge und eine überprüfbare Qualität.

Orientierung für Betroffene und Angehörige

Selbstverantwortung bedeutet nicht, allein gelassen zu werden

Patienten sollen ihre Gesundheit mitgestalten können. Dafür brauchen sie verständliche Informationen, erreichbare Ansprechpartner und eine Versorgung, die ihre Fragen ernst nimmt. Selbstverantwortung darf nicht zur Schuldzuweisung werden.

Was Sie heute im Arztgespräch ansprechen können

  1. Eigene Situation vorbereiten: Diagnosen, Medikamente, neue Beschwerden, Belastbarkeit und vorhandene Befunde notieren.
  2. Nach dem persönlichen Risiko fragen: „Welche Auswirkungen kann meine Lungenerkrankung auf Herz und Kreislauf haben?“
  3. Nach einem Plan fragen: „Welche Veränderungen soll ich beobachten und wann wäre eine kardiologische Abklärung medizinisch sinnvoll?“
  4. Koordination ansprechen: Bitten Sie darum, wichtige Befunde aus Hausarztpraxis, Pneumologie, Kardiologie und Klinik zusammenzuführen.
  5. Krankenkasse fragen: Erkundigen Sie sich nach Check-up, DMP, Hausarztprogrammen, Präventionsangeboten und regionalen besonderen Versorgungsangeboten.
  6. Verständliche Erklärung verlangen: Fragen Sie nach, wenn Fachbegriffe, Nutzen, Risiken oder nächste Schritte unklar bleiben.

Diese Fragen begründen keine bestimmte Untersuchung. Sie helfen aber dabei, das individuelle Risiko und die nächsten medizinisch sinnvollen Schritte gemeinsam zu besprechen.

Wer kann was verändern?

Bundestag und Bundesregierung

Sie setzen den gesetzlichen Rahmen, können Prüfaufträge und Versorgungsschwerpunkte festlegen und eine verbindliche Weiterentwicklung einfordern.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der G-BA konkretisiert durch Richtlinien unter anderem Früherkennung, Behandlungsanforderungen, neue Methoden und DMP. Dafür werden Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. [8]

Krankenkassen

Sie können informieren, Prävention und Selbsthilfe fördern, DMP umsetzen und Verträge für besondere fachübergreifende Versorgung schließen. [1] [7] [9]

Fachgesellschaften und Wissenschaft

Sie prüfen Evidenz, entwickeln Leitlinien weiter und können gemeinsame pneumologisch-kardiologische Kriterien und Forschungsfragen formulieren.

Patientenvertretung

Anerkannte Patientenorganisationen besitzen im G-BA Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Patientenerfahrungen müssen dafür systematisch mit wissenschaftlichen Belegen verbunden werden. [10]

Betroffene und Angehörige

Sie bringen Versorgungserfahrungen, Prioritäten, Belastungen und patientenrelevante Ziele ein. Ohne ihre Beteiligung bleibt Versorgung unvollständig.

Was wir uns wünschen und was wir fordern

Wir wünschen uns eine Versorgungskultur, in der Herz und Lunge gemeinsam gedacht werden, Fachbereiche respektvoll zusammenarbeiten und Menschen mit Lungenerkrankungen nicht auf Rauchen oder Raucherentwöhnung reduziert werden.

Wir fordern keine Untersuchung ohne wissenschaftliche Grundlage. Wir fordern einen transparenten Prozess, der Risiken ernst nimmt, Evidenz prüft und daraus erreichbare Maßnahmen entwickelt:

  1. Evidenz systematisch prüfen: Für COPD, Alpha-1-Antitrypsin-Mangel, Bronchiektasen, Mukoviszidose und weitere chronische Lungenerkrankungen soll untersucht werden, welche kardiovaskulären Risiken bestehen und welche diagnostischen Strategien nachweislich einen Nutzen bringen.
  2. Risikogruppen definieren: Nicht jeder Mensch benötigt dieselbe Untersuchung. Benötigt werden nachvollziehbare Kriterien nach Erkrankung, Schweregrad, Beschwerden, Befunden und weiteren Risiken.
  3. Versorgungspfade festlegen: Hausarzt, Pneumologie und Kardiologie brauchen klare Aufgaben, Überweisungsanlässe und Regeln für den Austausch von Befunden.
  4. DMP weiterentwickeln: Herz-Lungen-Begleiterkrankungen sollen in bestehenden strukturierten Programmen stärker und fachübergreifend berücksichtigt werden.
  5. Regionale Modelle ermöglichen: Krankenkassen und Leistungserbringer sollen besondere Versorgungsverträge für koordinierte Herz-Lungen-Pfade entwickeln und wissenschaftlich auswerten können.
  6. Zugang verbessern: Strukturschwache Regionen benötigen praxistaugliche Lösungen, beispielsweise abgestimmte Telekonsile, mobile Angebote oder koordinierte Diagnostiktage, sofern Qualität und Datenschutz gewährleistet sind.
  7. Aufklärung finanzieren: Patienteninformationen müssen barrierearm, verständlich, mehrsprachig und unabhängig sein. Selbsthilfe ist dabei ein gesetzlich vorgesehener Partner. [9]
  8. Patienten verbindlich beteiligen: Betroffene und Angehörige sollen an Fragestellung, Zielgrößen, Bewertung und Kommunikation von Versorgungsvorhaben beteiligt werden.
  9. Wirkung messen: Pilotprojekte müssen neben Kosten auch Lebensqualität, Versorgungserleben, Krankenhausaufenthalte, mögliche Schäden, Fehl- und Überdiagnostik sowie patientenrelevante Ergebnisse erfassen.

Ein realistischer Weg zur Veränderung

Nicht jede Verbesserung braucht sofort ein neues Gesetz. Bestehende Instrumente wie G-BA-Richtlinien, DMP und Verträge zur besonderen Versorgung können bereits genutzt werden. Ein zusätzlicher gesetzlicher Auftrag wird dann wichtig, wenn notwendige Prüfungen, Zugänge oder verbindliche Zuständigkeiten mit den vorhandenen Möglichkeiten nicht erreicht werden.

  1. Quellen und Versorgungserfahrungen bündeln: wissenschaftliche Evidenz, Leitlinien, Versorgungsdaten und Patientenerfahrungen transparent zusammenführen.
  2. Gemeinsame Fragestellung entwickeln: mit Pneumologie, Kardiologie, Hausärzten, Krankenkassen, Wissenschaft und Patientenvertretung.
  3. Nutzen und mögliche Schäden prüfen: Zielgruppen, Untersuchungsanlässe und geeignete Endpunkte bestimmen.
  4. Ein begrenztes Modell erproben: mit klaren Qualitätskriterien, freiwilliger Teilnahme und unabhängiger Evaluation.
  5. Ergebnisse in Regelversorgung übersetzen: über Leitlinien, DMP, Verträge, Richtlinien oder bei Bedarf gesetzliche Änderungen.

Ein Verfahren zur Aufnahme oder Bewertung einer Leistung beim G-BA braucht eine tragfähige wissenschaftliche Begründung und kann mehrere Jahre dauern. Einzelne Patienten sind nicht selbst antragsberechtigt. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den anerkannten Patientenorganisationen und den zuständigen Fachkreisen ein wichtiger Teil unserer Strategie. [11]

Prävention und Wirtschaftlichkeit ehrlich bewerten

Frühere und koordinierte Versorgung kann das Ziel haben, Krisen, Folgeschäden und vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Ob dadurch tatsächlich Kosten eingespart werden, muss jedoch für die jeweilige Maßnahme belastbar untersucht werden. Mehr Diagnostik verursacht zunächst ebenfalls Aufwand und kann Fehlalarme oder unnötige Folgeuntersuchungen auslösen.

Deshalb veröffentlicht die Initiative keine pauschalen Einsparversprechen. Wir setzen uns für gesundheitsökonomische Bewertungen ein, die Kosten, Nutzen, mögliche Schäden, Lebensqualität und Verteilungsgerechtigkeit gemeinsam betrachten.

Ein Atemzug! Ein Herzschlag!

Beides hält uns am Leben. Beides verdient Aufmerksamkeit.

Wir wollen Betroffene schützen, Angehörige stärken, Fachkreise verbinden und politisch erreichbare Ziele entwickeln. Der 15. Oktober 2027 macht diese Aufgabe sichtbar. Danach geht die Arbeit weiter.

Weiterführende Seiten

Krankenkassen und Prävention · Politik und Gesetzgebung · Maßnahmenkatalog · Was wir uns wünschen und was wir fordern · Gesundheitsökonomie und Systemeffekte

Geprüfte Rechts- und Primärquellen

Quellen und Bezug zu den Aussagen

  1. § 20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Bezug: Präventionsauftrag der Krankenkassen, Gesundheitskompetenz und selbstbestimmtes gesundheitsorientiertes Handeln.
  2. § 25 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen. Bezug: gesetzlicher Rahmen für zielgruppengerechte Gesundheitsuntersuchungen, Risikobewertung und präventionsorientierte Beratung.
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss – Gesundheitsuntersuchungen „Check-up“. Bezug: Anspruchsalter, Untersuchungsabstände und derzeitiger Leistungsumfang.
  4. § 73 SGB V – Kassenärztliche und hausärztliche Versorgung. Bezug: Koordination, Befundzusammenführung sowie Einleitung präventiver Maßnahmen.
  5. § 137f SGB V – Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten. Bezug: Kriterien und Anforderungen für DMP, Schulung, Qualitätssicherung und Evaluation.
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss – Disease-Management-Programme. Bezug: koordinierte, leitlinienorientierte Versorgung und Vermeidung von Komplikationen und Folgeschäden.
  7. § 140a SGB V – Besondere Versorgung. Bezug: fach- und sektorenübergreifende Versorgungsverträge sowie Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
  8. § 92 SGB V – Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bezug: Konkretisierung der GKV-Versorgung, Früherkennung und Bewertung von Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
  9. § 20h SGB V – Förderung der Selbsthilfe. Bezug: Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfe und datenschutzgerechter digitaler Anwendungen.
  10. Patientenvertretung im G-BA – maßgebliche Patientenorganisationen. Bezug: Mitberatungs- und Antragsrecht ohne Stimmrecht.
  11. Patientenvertretung im G-BA – Anliegen und Antragstellung. Bezug: Antragsberechtigung, Evidenzanforderungen und mögliche Dauer eines Bewertungsverfahrens.

Rechts- und Quellenstand: 15. August 2026. Diese Seite beschreibt den aktuellen gesetzlichen Rahmen und politische Positionen der Initiative. Sie bietet keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.